Cassis-de-Dijon-Prinzip – Kampf gegen die “Hochpreisinsel Schweiz“
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip geht auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 1979 über die Vermarktung des gleichnamigen französischen Likörs zurück. Auslöser war ein Johannisbeerlikör aus Dijon, der importiert werden sollte. Die deutsche Behörde verboten jedoch den Import, weil der Alkoholgehalt nicht den deutschen Vorschriften entsprach. Der Importeur klagte vor Gericht und bekam recht.
Seither besagt das Cassis-de-Dijon-Prinzip generell, dass aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Produkte, die dort vorschriftgemäss hergestellt wurden, überall in der EU in Verkehr gesetzt werden dürfen. Einschränkungen sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen zulässig (Quelle: NZZ Online, 27.06.08 | Nachrichten Schweiz)
Die Schweiz hat sich nun für eine Übernahme des in der EU geltenden Prinzips entschieden. Die bundesrätliche Botschaft ist klar: Die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) gehört zum Kampf gegen die „Hochpreisinsel Schweiz“, der einen Wachstumseffekt von deutlich über 0.5 Prozent des Bruttoinlandprodukt erzielen dürfe, so Wirtschaftsministerin Doris Leutharrd. Auch Chefökonom des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Anymo Brunetti, spricht durch eine Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips von jährlich über 2 Milliarden Einsparungen für die Konsumenten.
In diesem Sinne; ein Prost auf den französischen Edeltropfen und bessere Zeiten unserer Konsumenten.
Ihr
José Carlos Rageth | Geschäftsleiter nettoSHOP AG